top of page
  • larafadjasch

Autonomes Fahren - Eine Wende in der Automobilbranche

Aktualisiert: 3. Jan. 2022


Selbstfahrende Autos, wie das Roboter-Auto Waymo von Google, die Modelle 3, S, X und Y von Tesla sowie einige Autos von Uber, die ihre Passagiere wie von Geisterhand an ihr Ziel bringen, sind keine Fiktionen mehr. Deutschland möchte beim autonomen Fahren mit dem neuen Gesetzesentwurf vom 10. Februar 2021 eine Vorreiterrolle einnehmen. In festgelegten Betriebsbereichen im öffentlichen Straßenverkehr dürfen selbstfahrende Autos dann im Regelbetrieb bundesweit fahren.


Auf dem Weg zum autonomen Fahren orientiert sich Deutschland an den Entwicklungsschritten der Society of Automotive Engineers, kurz SAE-International, die im Jahr 2014 mit dem J3016-Standard definiert worden sind. Die Normierungsstufen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Sie sind eher als Empfehlungen zu betrachten, da Fahrzeuge die Funktionen von unterschiedlichen Stufen besitzen können.

Die einzelne Entwicklungsstufen lassen sich klassifizieren in:

  • Level 0: Keine Fahrautomatisierung

  • Level 1: Assestiertes Fahren

  • Level 2: Teilautomatisiertes Fahren

  • Level 3: Automatisiertes Fahren

  • Level 4: Vollautomatisiertes Fahren

  • Level 5: Autonomes Fahren

Seit dem 21. Juni 2017 gilt bereits das Gesetz zum automatisierten Fahren ( Level 3), dass auch gleich eine Änderung des Straßenverkehrsgesetz mit sich bringt, wie etwa veränderte Rechte und Pflichten des Fahrzeugführers während der automatisierten Fahrphase. Ein Fahrer ist trotzdem weiter notwendig.


Level 1 und 2 - Teilautomatisiertes Fahren

Beispiele für solche Assistenten sind die schon im Alltag oft genutzten Antiblockiersysteme (ABS) die verhindern, dass die Räder bei einer Vollbremsung blockieren und der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug verliert. Ebenso gibt es den Spurhalteassistenten, der bei unkonzentrierten Fahren die Fahrbahnmarkierungen sowohl vor, als auch neben dem Auto erkennt. Die intelligente Abstands- und Geschwindigkeitsadaptation (ACC) bezeichnet ein System zur Unterstützung des Fahrers bei der Einhaltung einer angemessenen Geschwindigkeit, sowie das Einhalten des Abstandes zum vorderen Fahrzeug durch spezifische Rückmeldung.

Level 3 - Automatisiertes Fahren

Beim automatisierten Fahren muss der Fahrer nicht dauerhaft den Verkehr im Blick behalten. Das System kann bestimmte Fahraufgaben für einen gewissen Zeitraum selbstständig übernehmen. Diese Technik wird auf Autobahnen schon genutzt. Es gibt dort weder Gegenverkehr, Kreuzungen noch Fußgänger, die eine Gefahr im Straßenverkehr darstellen könnten. Auch wenn der Fahrer nicht dauerhaft das System überwachen muss, sollte er dennoch immer zur Übernahme bei einer Aufforderung zur Verfügung stehen. Mit diesem rechtlichen Rahmen können Fahrzeuge mit Level 3 bereits seit 2017 gefahren werden.

Level 4 - Vollautomatisiertes Fahren

Bei der vierten Stufe wird für eine gewisse Strecke die Kontrolle vollständig dem Auto übergeben. In dieser Zeit muss das Auto nicht vom Fahrer überwacht werden. Der Fahrer wird als Passagier angesehen, da er in dieser Zeit schlafen, essen oder mit dem Smartphone beschäftigt sein kann. Streckenführung, Ampeln und Gegenverkehr werden selbstständig vom Auto bewältigt, sodass das Auto auch ganz ohne Fahrer auskommen könnte. Zudem ist das System des Autos in der Lage, die eigenen Grenzen frühzeitig zu erkennen, um vorschriftsgemäß reagieren zu können.


Level 5 - Autonomes Fahren

Beim autonomen Fahren in Stufe 5 ist geplant, dass das System im Fahrzeug vollständig die Kontrolle übernimmt. Ein Fahrer ist nicht mehr Notwendig und der Mensch ist nur noch Passagier.


Deutschland möchte das gesamte Potential für das autonome Fahren optimal ausschöpfen, um damit innovative Techniken und Funktionen im Bereich der Forschung und Entwicklung voranzubringen. Es wäre das erste Land weltweit, dass die selbstfahrenden Fahrzeuge in den regulären Straßenverkehr holt.


Ein Beitrag von Lena Wickert und Lara Fadjasch

17 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page